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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 5/2026
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Bekanntmachung der Finanzverwaltung

 

Öffentliche Erinnerung an den Steuerzahlungstermin für das 2. Quartal 2026.

Am 15.05.2026 werden folgende Steuern fällig:

Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

Bei Nichtzahlung fälliger Abgaben sind wir gesetzlich verpflichtet, verwaltungsvollstreckungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig.

Wir bitten deshalb - unter Angabe des Kassenzeichens - um eine termingerechte Zahlung.

Konten der Stadt Friedrichroda: 

 

Kreissparkasse Gotha

VR Bank Westthüringen e.G.

IBAN:

DE02 8205 2020 0400 0000 40

DE65 8206 4038 0000 4755 05

BIC:

HELADEF1GTH BIC

GENODEF1MU2

Allen Steuerzahlern empfehlen wir, sich dem Lastschriftenverfahren (Einzugsermächtigung) anzuschließen. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar.

Nähere Auskunft erhalten Sie unter der Rufnummer der Stadtkasse 03623 330-107 oder 330-108.

Die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite www.friedrichroda.de unter Rathaus/Formulare Kasse.

 

 

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