Am 15.05.2026 werden folgende Steuern fällig:
Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Bei Nichtzahlung fälliger Abgaben sind wir gesetzlich verpflichtet, verwaltungsvollstreckungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig.
Wir bitten deshalb - unter Angabe des Kassenzeichens - um eine termingerechte Zahlung.
Konten der Stadt Friedrichroda:
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| Kreissparkasse Gotha | VR Bank Westthüringen e.G. |
| IBAN: | DE02 8205 2020 0400 0000 40 | DE65 8206 4038 0000 4755 05 |
| BIC: | HELADEF1GTH BIC | GENODEF1MU2 |
Allen Steuerzahlern empfehlen wir, sich dem Lastschriftenverfahren (Einzugsermächtigung) anzuschließen. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar.
Nähere Auskunft erhalten Sie unter der Rufnummer der Stadtkasse 03623 330-107 oder 330-108.
Die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite www.friedrichroda.de unter Rathaus/Formulare Kasse.
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