Ein Führungszeugnis, egal ob ein einfaches, erweitertes oder behördliches (Belegart „O“) kann auf zwei verschiedene Wege beantragt werden. Entweder persönlich im Einwohnermeldeamt oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz (BfJ). Wer sein Führungszeugnis persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen möchte, muss ein gültiges Ausweisdokument sowie die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro vorlegen. Dieser Antrag wird dann elektronisch an das BfJ übertragen und innerhalb von 14 Tagen wird das Führungszeugnis an die antragstellende Person versandt, wenn ein Antrag auf Erteilung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses für die eigenen Zwecke (hier z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) gestellt wurde. Wird ein Führungszeugnis der Belegart „O“ beantragt, so wird dies an die Behörde übermittelt, welche bei Antragstellung genannt wurde. Unter einem behördlichen Führungszeugnis versteht man den direkten Versandt an die von der antragstellenden Person angegebenen Behörde (von Behörde zu Behörde). Es ist hierbei immer zu beachten, dass die angegebene Behörde der erste Empfänger des Führungszeugnisses ist. Sobald bei einem behördlichen Führungszeugnis der Versand an den Antragsteller geht, hat das behördliche Führungszeugnis seine Gültigkeit verloren. Des Weiteren ist hierfür immer ein Verwendungszweck anzugeben (z.B. zur Einstellung, Ausbildung, Erteilung Fahrerlaubnis, Verlängerung Fahrgastbeförderung etc.). Wer sein Führungszeugnis bequem von zu Hause aus beantragen möchte, muss lediglich den neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzen und unter dem Onlineportal des BfJ https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ den Antrag stellen.
Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung (03623 330 131 oder -125).
Ihr Einwohnermeldeamt