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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 6/2024
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Bekanntmachung Wahlergebnis OTBgmFin

Wahlleiterin —  Friedrichroda, den 29.05.2024

Stadt Friedrichroda

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2024 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Wahl zum ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Finsterbergen

Mehrheitswahl

 — 

Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.

1) Der/die Gewählte ist durch x gekennzeichnet

Jeder Wahlberechtigte kann gem. § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-Straße 50

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Siede

Wahlleiterin