Wahlleiterin — Friedrichroda, den 29.05.2024
Stadt Friedrichroda
Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2024 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
| x | Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister | x | Verhältniswahl |
—
| Zahl der Wahlberechtigten | 6.061 |
| Zahl der Wähler | 3.910 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel) | 76 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel) | 3834 |
Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.
| Kennwort des Wahl-vorschlags/ Einzel-bewerbers | Vor- und Nachnamen der Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags | Stimmen | gewählt ist |
| CDU | Creutzburg, Hans-Georg | 1.856 |
|
| Brückmann | Brückmann, Kay | 1.978 | X |
1) Der/die Gewählte ist durch x gekennzeichnet
Jeder Wahlberechtigte kann gem. § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-Straße 50
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Siede
Wahlleiterin