Jugendliche, die eine Ausbildung oder einen Job beginnen möchten und noch keine 18 Jahre alt sind, müssen vorher zu einer ärztlichen Untersuchung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Untersuchung prüft, ob die Jugendlichen körperlich fit für die geplante Arbeit sind. So sollen gesundheitliche Probleme oder Risiken für die Entwicklung vermieden werden.
Was ist ein Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)?
Für die Untersuchung brauchen Jugendliche einen speziellen Schein, den Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser kann nicht mehr beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt und abgeholt werden.
Neu: Beantragung ausschließlich nur noch online möglich
Seit 2025 können Jugendliche den Untersuchungsberechtigungsschein einfach online beantragen – mit Smartphone oder Tablet. Die Beantragung ist über die Seite www.untersuchungsberechtigungsschein.de möglich. Nach Beantragung bekommt man den Schein direkt aufs Handy oder Tablet. Der Schein enthält eine spezielle Nummer (UBS-ID), die in Thüringen gültig ist.
Die UBS-ID wird in der Arztpraxis vorgelegt. Nach Abschluss der Untersuchung stellt der Arzt oder die Ärztin eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.
Was wird für den Online-Antrag benötigt?
Weitere Informationen
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ist für das Verfahren zuständig. Informationen und Hilfe gibt es hier: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs.
Ihr Einwohnermeldeamt