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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 7/2023
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Friedrichroda vom 29.06.2023

Beschluss Nr. STR/VII/2023/042

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 11.05.2023 - öffentlicher Teil

Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 11.05.2023 - öffentlicher Teil wird genehmigt.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/056

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan mit Stand vom 02.06.2023.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/058

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung Hier: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 26 a ThürKO

1.

Bei der Planung und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch:

-

Die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates angebunden an das Jugendzentrum JUZ

-

Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen

-

Die Durchführung von Jugendworkshops und Jugendforen.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.

2.

Dieser Beschluss ist in der Hauptsatzung der Stadt Friedrichroda zu verankern.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/044

2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Friedrichroda

2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 aufgrund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 19. September 2000 (GVBl 2000, Seite 301) in der derzeit geltenden Fassung sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Friedrichroda vom 04.08.2014 die folgende 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen:

§ 1

Änderungen

Die in der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 07.11.2022 geänderte Fassung der §§ 6 Absatz 2, 9 Buchstabe a.), b.) und 10 wird rückwirkend zum 01.01.2023 aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Friedrichroda, den …………………….

Klöppel

Bürgermeister

Beschluss Nr. STR/VII/2023/045

Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz" der Stadt Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt

den gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließenden Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz" Friedrichroda zwischen der Stadt Friedrichroda, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Klöppel und dem Vorhabenträger, Ortlepp Consulting GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Falk Ortlepp.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/046

Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz" der Stadt Friedrichroda

Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen wurden entsprechend Anlage 1 geprüft.

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt das als Anlage 1 beigefügte Abwägungsprotokoll.

Beschluss Nr. STR/VII/2023/047

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz" der Stadt Friedrichroda

Durch den Vorhabenträger ist die Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes, als Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Nachnutzung/Umnutzung des einstigen Bahnhofsgeländes geplant. Mit der Gesamtmaßnahme ist eine Ergänzung des touristischen und Freizeitangebotes der Stadt Friedrichroda, besonders im Bereich der Bereitstellung von Plätzen für Wohnmobilisten, vorgesehen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.

Verfahrensstand

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda hat am 07.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnmobilstellplatz" gefasst.

Das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

Am 30.03.2023 hat der Stadtrat den Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf vom Februar 2022 aufgefordert.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslage des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Begründung vom 24.04.2023 bis 26.05.2023.

Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden alle eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken in das Abwägungsverfahren einbezogen und gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen.

Zwischen der Stadt Friedrichroda und dem Vorhabenträger wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

1.

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) - Stand Mai 2023 gemäß §10 BauGB, i.v.m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom Mai 2023 wird gebilligt.

2.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst teilweise die Flurstücke 1085/3 und 1085/5 der Flur 5 der Gemarkung Friedrichroda und besitzt eine Größe von ca. 1,3 ha.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz“ in Friedrichroda gemäß § 21 (3) ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen.

4.

Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss Nr. STR/VII/2023/043

Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 11.05.2023 - nichtöffentlicher Teil

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/050

Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 2, Flurstück 549/3

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/051

Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 2, Flurstück 479/1

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/052

Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Ernstroda, Kirchplatz 2 (Flur 1, Flurstück 56/0)

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/053

Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Ernstroda, Flur 1, Flurstück 46 (Teilfläche von ca. 33 m²)

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/054

Aufhebung Beschluss Nr. STR/VI/2018/044

nichtöffentlicher Beschluss

Beschluss Nr. STR/VII/2023/055

Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda, Flur 25, Flurstück 2264/4

nichtöffentlicher Beschluss