Die Reisezeit beginnt und wir möchten einen kleinen Einblick in das Beantragungsverfahren eines Kinderreisepasses verschaffen. Möchten Eltern mit ihren Kindern eine Auslandsreise antreten, sind Ausweisdokumente mitzuführen. Der Kinderreisepass wird durch uns, dem Einwohnermeldeamt, ausgestellt und ist 1 Jahr gültig. Eine Aktualisierung bzw. Verlängerung kann unter Vorlage eines neuen Lichtbildes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erfolgen. Nachfolgend genannte Unterlagen sind mitzuführen:
| Voraussetzungen | ✓ | Unterlagen | ✓ |
| deutsche Staatsangehörigkeit | □ | Geburtsurkunde des Kindes | □ |
| persönliche Anwesenheit des Kindes bei Antragstellung, unabhängig vom Alter des Kindes | □ | 1 biometrisches Lichtbild | □ |
| Die Ausstellung eines Kinderreisepasses für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht, sie miteinander verheiratet sind und/oder zusammenleben. Die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorliegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Einwohnermeldeamt, anhand einer mit vorzulegenden Kopie des Personalausweises / Reisepasses des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten, geprüft | □ | Personalausweis / Reisepass der antragstellenden Person(en) | □ |
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| ggf. alter Kinderreisepass | □ |
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| Bearbeitungsgebühr i. H. v. 13,00 €; bei Verlängerung/Aktualisierung 6,00 € | □ |
Liegen uns diese Unterlagen vor und sind die Voraussetzungen gegeben, wird der Kinderreisepass innerhalb von zwei Werktagen vollständig bearbeitet und ist somit abholbereit. Dieser wird dann dem Antragsteller ausgehändigt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr Einwohnermeldeamt