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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 7/2026
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Friedrichroda vom 18.06.2026

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/050 a b g e l e h n t

Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Friedrichroda, Finsterbergen, Ernstroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt:

Auf Flächen in den Gemarkungen Friedrichroda, Finsterbergen und Ernstroda wird der Errichtung von Windkraftanlagen zugestimmt.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/054

Geplante Windkraftanlage Tambach-Dietharz

Für den Fall der Erteilung einer Baugenehmigung für einen Windpark „Tambach-Dietharz“ wird der Bürgermeister beauftragt, gerichtliche Schritte hiergegen einzuleiten.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/0056

Antrag der Fraktion Bündnis für Friedrichroda, alle zusammenhängenden Waldgebiete größer 0,1 ha in den Gemarkungen Friedrichroda und ihrer Ortschaften als Erholungswald nach § 9 Abs. 1 Nr.2. Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) auszuweisen

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda sieht derzeit keine Vorteile für Windkraftanlagen in den Gemarkungen Friedrichroda, Finsterbergen, Ernstroda und Cumbach.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vorab-Prüfverfahren zur Ausweisung bestehender Waldgebiete der Gemarkungen Friedrichroda, Finsterbergen, Ernstroda und Cumbach als Erholungswald gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 ThürWaldG durchzuführen.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/055

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Friedrichroda für das Haushaltsjahr 2026

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem geänderten Stellenplan.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/057

1. Nachtrag Wirtschaftsplan 2026 der Stadtbetriebe Friedrichroda

Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt den 1. Nachtrag des Wirtschaftsplanes der Stadtbetriebe Friedrichroda.

Beschluss Nr. STR/VIII/2026/061

Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat von Friedrichroda für eine Stellungnahme der Stadt Friedrichroda zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie der Planungsregion Mittelthüringen

Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen sowie den zuständigen Landesbehörden zu übermitteln.