| Quelle: | https://finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/grundstueckseigentuemer |
Mit der Thüringer Anpassung der Grundsteuerreform auf den 01.01.2027 wurden lediglich die Steuermesszahlen angepasst. Damit ändert sich eine reine Rechengröße im Verfahren der Messbetragsfestsetzung. Dies erfordert keine erneute Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt, da der auf den 01.01.2022 festgestellte Grundsteuerwert unverändert als Berechnungsgröße herangezogen wird. Die Neufeststellung des Grundsteuermessbetrags erfolgt von Amtswegen im Laufe des Sommer 2026.
Eine explizite Aufhebung der bisher gültigen Grundsteuermessbetragsbescheide erfolgt nicht, da diese bis zum 31.12.2026 fortgelten.
Auf welchen Teil der Grundsteuerberechnung das Anpassungsgesetz Einfluss hat, können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen.
Die durch das Thüringer Anpassungsgesetz zur Grundsteuerreform neu bestimmten Steuermesszahlen gelten für den Bereich der bebauten Grundstücke. Darüber hinaus hat das Anpassungsgesetz keine Auswirkungen auf den Bereich der unbebauten Grundstücke und den Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie für den Bereich der unbebauten Grundstücke gelten die Grundsteuermessbetragsfeststellungen auch über den 31.12.2026 hinweg weiter fort.
Ihr Ansprechpartner für die Grundsteuermessbescheide ist das Finanzamt in Gotha Grundsteuer-Hotline: 0361 57 3637-780
https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-gotha/ansprechpartner
Frau Braatz (Steuern)
| Telefon: | +49 (0) 3623-330-109 |
| E-Mail: | steuern@friedrichroda.de |
Nähere Auskunft zum Grundsteuerbescheid der Stadt Friedrichroda erteilt Ihnen im Rathaus:
Die Finanzverwaltung empfielt, sich dem Lastschriftenverfahren (Einzugsermächtigung) anzuschließen. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar. https://friedrichroda.de/formulare (unter dem Punkt Kasse)