Hiermit wird die
2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Friedrichroda
öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- u. Genehmigungsvermerk:
- Durch den Stadtrat der Stadt Friedrichroda wurde am 29.06.2023 mit Beschluss Nr. STR/VII/2023/044 o. g. Satzung beschlossen.
- Die Satzung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
- Mit Datum vom 17.07.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha die Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2 Halbsatz ThürKO i. V. § 2 Abs. 5 ThürKAG in der jeweils geltenden Fassung zu o. g. Satzung ohne Auflagen erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO i. V. mit § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gem. § 100 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Friedrichroda, den 19.07.2023
Klöppel
Bürgermeister
2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Friedrichroda
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 aufgrund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, Seite 41) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 19. September 2000 (GVBl 2000, Seite 301) in der derzeit geltenden Fassung sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Stadt Friedrichroda vom 04.08.2014 die folgende 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
§ 1
Änderungen
Die in der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 07.11.2022 geänderte Fassung der §§ 6 Absatz 2, 9 Buchstabe a.), b.) und 10 wird rückwirkend zum 01.01.2023 aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedrichroda, den 19.07.2023
Klöppel
Bürgermeister