Hiermit wird die
öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- u. Genehmigungsvermerk:
| 1. | Durch den Stadtrat der Stadt Friedrichroda wurde am 19.06.2025 mit Beschluss Nr. VIII/2025/43 o. g. Satzung beschlossen. |
| 2. | Die Satzung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. |
| 3. | Mit Datum vom 09.07.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha die Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2 Halbsatz ThürKO i. V. § 2 Abs. 5 ThürKAG in der jeweils geltenden Fassung zu o. g. Satzung ohne Auflagen erteilt. |
| 4. | Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gem. § 100 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. |