Öffentliche Erinnerung an den Steuerzahlungstermin für das 3. Quartal 2025. Am 15.08.2025 werden folgende Steuern fällig:
Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Bei Nichtzahlung fälliger Abgaben sind wir gesetzlich verpflichtet, verwaltungsvollstreckungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig.
Wir bitten deshalb - unter Angabe des Kassenzeichens - um eine termingerechte Zahlung.
Konten der Stadt Friedrichroda:
| Kreissparkasse Gotha | |
| IBAN: | DE02 8205 2020 0400 0000 40 |
| BIC: | HELADEF1GTH BIC |
| VR Bank Westthüringen e.G | |
| IBAN: | DE65 8206 4038 0000 4755 05 |
| BIC: | GENODEF1MU2 |
Die Stadt Friedrichroda weist darauf hin, dass es neben der quartalsweisen und halbjährlichen Zahlungsweise auch die Möglichkeit der jährlichen Begleichung der Grundsteuer gibt.
Auf Antrag kann die Steuer zeit- und kostensparend jährlich am 01.07. entrichtet werden. Der Antrag hierfür kann formlos spätestens bis 30. September, gültig ab dem Folgejahr, bei der Stadt gestellt werden. Die Änderung der Zahlungsweise ist jederzeit zum 30.09. möglich.
Allen Steuerzahlern empfehlen wir, sich dem Lastschriftenverfahren (Einzugsermächtigung) anzuschließen. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar.
Nähere Auskunft erhalten Sie unter der Rufnummer der Stadtkasse 03623/ 330107 oder 330108, E-Mail: kasse@friedrichroda.de
Die Einzugsermächtigung finden Sie auf unserer Internetseite:
www.friedrichroda.info/rathaus/verwaltung/formulare