Hiermit wird der
öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Durch den Stadtrat wurde am 18.06.2026 mit Beschluss-Nr. STR/VIII/2026/055 der 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2026 mit dem geänderten Stellenplan beschlossen. |
| 2. | Der 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2026 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 24.06.2026 vorgelegt. |
| 3. | Mit Posteingang vom 13.07.2026 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha den Eingang gem. §§ 60 Abs. 1, 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO bestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO wird diese öffentlich bekanntgemacht. |
| 4. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
| 5. | Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit samt ihrer Anlagen liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 08.08.2026 während der Dienststunden im Zimmer 14 des Rathauses, Gartenstraße 9 in Friedrichroda zwei Wochen lang öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung. |
Friedrichroda, 13.07.2026
Brückmann
Bürgermeister
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Friedrichroda folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft
Friedrichroda, 13.07.2026
Stadt Friedrichroda
Brückmann
Bürgermeister (Siegel)