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Reinhardsbrunner Echo
Ausgabe 9/2025
Stadt Friedrichroda mit den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda
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Gebührenverzeichnis als Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Friedrichroda

Abkürzungen:

p/T

=

pro Tag

p/W

=

pro Woche

p/M

=

pro Monat

p/J

=

pro Jahr

p/m2

=

pro Quadratmeter

p/lfdm

=

pro laufender Meter

 — 

Gebühren-ziffer

Benutzungsart- und -größe

für die Berechnung der Gebühr

I. Gebührengruppe 1

Kreuzungen

1.01

Ober- und unterirdische Leitungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen,

einschl. erforderlicher Masten

Längsverlegungen

1.02

Ober- und unterirdische Leitungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen,

einschl. erforderlicher Masten, je angef. 100 m

Bauliche Anlagen

Schilder und Pfosten, Hinweisschilder

bis 0,4 m² (außer Werbeschildern)

1.03.1

unbefristet

1.03.2

befristet

über 0,4 m² und Werbeschilder (unter und über 0,4 m²)

1.03.3

unbefristet

1.03.4

befristet

Gerüste

1.04.1

bis zu 10 m Frontlänge und bis zu 1 Monaten

1.04.2

für jeden weiteren Monat

1.04.3

über 10 m Frontlänge und bis zu 2 Monaten

1.04.3

für jede weitere 5 m Frontlänge bis zu 1 Monat

Bauzäune und Zäune zur Sicherung von Gefahrenstellen

(maßgebender Basiswert sind 30 m²)

1.05.1

im gesamten Stadtgebiet umzäunte Fläche bis zu 30 m²

1.05.2

über 30 m² bis zu 50 m²

1.05.3

über 50 m² bis zu 100 m²

1.05.4

für jede weiteren angefallenen 100 m² gleichzeitiger Benutzung der Bauzäune zu Werbezwecken

Vorübergehende, befristete Aufstellung von Werkzeug- oder Bauhütten, Wohnwagen, Toilettenhütten oder - wagen

1.06.1

bis zu 2 Monaten

1.06.2

für jeden weiteren angefangenen Monat

Vorübergehende, befristete Aufstellung von Maschinen, Containern, Fahrzeugen, einschließlich Hilfseinrichtungen,

soweit nicht unter den Gemeingebrauch fallend, benutzter Fläche

1.07.3

bis zu 30 m²

1.07.4

über 30 m² bis zu 50 m²

1.07.5

über 50 m² bis zu 100 m²

1.07.6

für jede weiteren angefangene 100 m²

Lagerung von Material

Überfahren von Gehwegen in Anspruch genommene Flächen

1.08.1

bis zu 10 m²

1.08.2

über 10 m² bis zu 20 m²

1.08.3

über 20 m² bis zu 50 m²

1.08.4

über 50 m² bis zu 100 m²

1.08.5

über 100 m²

Aufgrabungen aller Art

(ausgenommen Aufgrabungen i. S. von § 10 Abs. 1 Sondernutzungssatzung)

1.09

pro lfd. m Baugrube (maßgebender Basiswert ist eine Baugrubenbreite von 1 m)

II. Gebührengruppe 2

Bauliche Anlagen

2.01

Werbeanlagen und Warenautomaten (einschl. Personenwaagen) mit oder ohne festen Verbund mit dem Boden, wenn sie mehr als 5 % der Gehwegbreite einnehmen und/oder mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen p/m² genutzte Fläche

2.01.1

auf Dauer

2.01.2

vorübergehend

2.02

Verladestellen, Großwagen p/m2 genutzter Fläche

2.03

Bauaufsichtlich genehmigte Vorhaben, bei denen wegen ihres Hineinragens in den öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis nicht als erteilt gelten kann:

2.04

Gesimse und Fensterbänke innerhalb einer Höhe von 3,0 m über der Geländeoberfläche mit einer Ausladung von über 0,10 m;

2.05

Kellerlichtschächte und Betriebsschächte,

soweit sie mehr als 0,50 m in den öffentlichen Gehweg hineinragen

III. Gebührengruppe 3

Gewerbliche Veranstaltungen

3.01

Ausstellungswagen

3.02

Verkaufsstände / p/m² genutzter Fläche

3.02.1

unbefristet

3.02.2

befristet

3.02.3

tageweise pro lfd. Meter

3.03

Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien

(nur in Verbindung mit einer bestehenden konzessionierten Gastwirtschaft oder Schankwirtschaft)

p/m² genutzter Fläche

3.03.1

in den Monaten Mai bis September

3.03.2

in den Monaten Oktober bis April

3.04

Ausstellungsstände und -gegenstände vor Geschäften

p/m² genutzter Fläche

3.05

Übermäßige Straßenbenutzung i. S. der StVO

3.05.1

Betrieb von Lautsprechern, die sich auf den Straßenraum auswirken sollen, für wirtschaftliche Zwecke

3.05.2

Aufstellung von Plakatträgern mit Ausnahme derjenigen Plakatständer, die für kirchliche gemeinnützige und kulturelle Veranstaltungen sowie durch Parteien zur Wahlkampfwerbung oder für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung aufgestellt werden;

3.05.3

Informationsstände

je Stand

Für kulturelle oder gemeinnützige Veranstaltungen, die im überwiegenden Interesse der Gemeinde/Stadt liegen, kann die Gebühr um 50 % ermäßigt werden.

3.05.4

freistehende Schaustelleinrichtungen

(Vitrinen usw.)

4.0

Städtische Veranstaltungen

4.01

Standgebühr Verkaufstände

4.02

Standgebühr gastronomische Versorger mit Straßenverkauf

in der Innenstadt

im Kurpark

4.03

Müllentsorgung (optional nach Anmeldung)

4.04

Stromversorgung am Stand (optional nach Anmeldung)

Starkstrom

Lichtstrom

5.0

Sonstiges

5.01

Gegenstände aller Art, die mehr als 24 Stunden lagern, sofern keine andere Ziffer des Gebührenverzeichnisses anzuwenden ist.

pro m² genutzte Fläche

5.02

Abgestellte Fahrzeuge ohne straßenverkehrsrechtliche Zulassung/Autowracks

5.02.1

Fahrzeuge/Autowracks bis 3,3 Tonnen einschl. PKW-Hänger und Krafträder

5.02.2

LKW und hänger, Busse auch als Wrack

5.02.3

Lastzüge, Sattelzüge und Gelenkbusse, auch als Wrack