Geht ein Ausweisdokument verloren oder wurde gestohlen, ist der Ausweisinhaber dazu verpflichtet, dem Einwohnermeldeamt unverzüglich den Verlust des Dokumentes anzuzeigen.
Diese Meldung hat z.B. beim Personalausweis zur Folge, dass die Online-Ausweisfunktion unverzüglich gesperrt wird. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt und somit verhindert wird. Die Online-Ausweisfunktion ist nach der erfolgten Sperrung nicht mehr nutzbar.
Wird das Dokument nach einer erfolgten Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies dem Einwohnermeldeamt unverzüglich mitzuteilen und der Ausweis im Original vorzulegen.
Zuständig hierfür ist das Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei mitgeteilt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ein Blankoformular für die Verlustmeldung und die Wiederauffindung steht unter https://friedrichroda.de/files/inhalte/rathaus/formulare/meldestelle/verlustanzeige-ausweisdokument.pdf jedem Bürger zur Verfügung.
Das Einwohnermeldeamt