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Hörselbote
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung Gemeinde Hörsel für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung

der Gemeinde Hörsel für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Hörsel folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.488.800,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.921.600,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Hörsel, den 12.12.2022

gez. i.V. Kühn

Bürgermeister — (Siegel)