Öffentliche Veranstaltungen sind Vergnügungen die über den privaten Bereich hinaus gehen, dass heißt für die Öffentlichkeit zugänglich und in entsprechenden Räumen oder „unter freien Himmel“ durchgeführt werden. Diese sind der Ordnungsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Das heißt mindestens eine Woche im Voraus (Posteingang) also mindestens 7 Tage bevor die Veranstaltung beginnt.
Öffentlich heißt: Die Veranstaltung ist für Jedermann zugänglich, wurde öffentlich beworben also Plakatierung, Zeitungsinserat usw. und der Teilnehmerkreis ist unbestimmt.
Für eine Plakatierung ist ebenfalls eine Genehmigung bei der betreffenden Gemeinde einzuholen bevor die Plakatierung sowie die Veranstaltung beginnt.
Wichtige Angaben die bei einer Anzeige für eine Veranstaltung nicht fehlen dürfen sind folgende:
| - | Personalien des Veranstalters |
| - | Art der Veranstaltung |
| - | Ort der Veranstaltung |
| - | Zeitraum der Veranstaltung, Wann?, Wie lange? Sperrzeit beachten, ab 22:00 Uhr! |
| - | Zahl der zuzulassenden Teilnehmer, Kapazitäten der Räumlichkeiten beachten, Brandschutz |
Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage der Gemeine Hörsel unter dem Reiter Bürger & Verwaltung-> Formulare.