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Hörselbote
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen - Haushaltssatzung der gemeinde Hörsel für das Jahr 2024

Haushaltssatzung

der Gemeinde Hörsel

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Hörsel folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft.

Hörsel, den 11.12.2023

gez. Seitz — (Siegel)

Bürgermeister der Gemeinde Hörsel