Beschluss 1/2025
Ab 2026 wird nur noch eine turnusmäßige Vorstandsitzung pro Jahr durchgeführt.
Bei Bedarf können wie bisher auch zusätzliche Vorstandsitzungen durch den Jagdvorsteher einberufen werden.
Ergebnis der Abstimmung: einstimmig angenommen.
Beschluss 2/2025
Künftige Mitgliederversammlungen werden nur noch alle 2 Jahre durchgeführt.
Ergebnis der Abstimmung: einstimmig angenommen.
Beschluss 3/2025
Die anteilige Auszahlung der Jagpacht für die Jahre 2019 bis 2025 wird im ersten Halbjahr 2026 durchgeführt. Der Auszahlungsbetrag wird mit 1 EUR/ha, Jahr festgelegt.
Bedingung für die Antragstellung auf Auszahlung Reinertrag ist die Vorlage eines aktuellen unbeglaubigten Grundbuchauszuges.
Die Vorhaltezeit für die Auszahlungen wird auf 3 Jahre festgelegt. Die Auszahlungsfristen sind im Hörselboten zu Veröffentlichen.
Ergebnis der Abstimmung: einstimmig angenommen.
Beschluss 4/2025
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen der Vorstandsmitgliederfür die Jahre seit der letzten Auszahlung bis einschließlich 2025 erfolgt im 1. Halbjahr 2026.
Ergebnis der Abstimmung: einstimmig angenommen.