Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen.
Der Planungsverband war beschlussfähig:
Beschluss Nr. PV/01/2024
Tagesordnung öffentlicher Teil.
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 12.09.2024 wird angenommen.
Beschluss Nr. PV/02/2024
Genehmigung der Niederschrift vom 15.12.2022
Die Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2022 wird beschlossen.
Beschluss Nr. PV/03/2024
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen Ost/Hörselgau" im vereinfachten Verfahren gern.§ 13 BauGB, sowie Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau" im vereinfachten Verfahren gern.§ 3 Abs.2 BauGB
| 1. | Aufstellungsbeschluss: | ||
| Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel fasst folgenden Beschluss: | |||
| 1. | die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost / Hörsel" im vereinfachten Änderungsverfahren gern. 13 BauGB | |
| 2. | von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB abzusehen | |
| 3. | der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme durch Veröffentlichung im Internet gern. § 3 Abs.2 BauGB zu geben | |
| 4. | den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung gern. § 4 Abs.2 BauGB zu geben | |
| 5. | den Beschluss ortsüblich mit dem Hinweis bekanntzumachen, dass | |
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| - | von der Umweltprüfung gern. § 2 Abs.4 BauGB |
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| - | von dem Umweltbericht gern.§ 2a BauGB |
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| - | von der Angabe § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind |
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| - | von der zusammenfassenden Erklärung gern. § 10a Abs.1 BauGB abgesehen wird |
| II. | Billigungs- und Offenlagebeschluss: | ||
| Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel beschließt: | |||
| 1. | die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau" im vereinfachten Verfahren gern. § 13 BauGB, Stand August 2024, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung | |
| 2. | die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans mit seinen Bestandteilen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | |
| 3. | die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gern. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen | |
| 4. | Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekanntzumachen | |
| 5. | die Bereitstellung der Unterlagen und die Mitteilung darüber gern. § 4 Abs. 2 BauGB elektronisch vorzunehmen. | |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 10.10.2024