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Hörselbote
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplans ,,Industriegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau" im vereinfachten Verfahren gemäß§ 13 BauGB

Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau" - (rot umrandet, unmaßstäblich)

Der Planungsverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost /Hörselgau" der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel hat mit Beschluss-Nr. PV/03/2024 vom 12. September 2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/ Hörselgau", bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich ergänzender Aussagen zur Umweltverträglichkeit mit Stand August 2024 gebilligt und die Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Damit wird:

von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gern. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB

von der Umweltprüfung gern. § 2 Abs.4 BauGB von dem Umweltbericht gern. § 2a BauGB

von der Angabe § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

von der zusammenfassenden Erklärung gern. § 10a Abs.1 BauGB

abgesehen.

Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die Dimensionierung der Erschließungsflächen, die festgelegten Leitungsrechte, die Führung des Grabensystems und die Ausgleichspflanzungen. Die Grundzüge der Planung werden mit den beabsichtigten Änderungen nicht berührt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst den gesamten 1.Geltungsbereich (Hauptgeltungsbereich) des Ursprungsbebauungsplans mit einer Gesamtfläche von ca. 180 ha. Mit Rechtskraft der 1. Änderung werden die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans ersetzt.

Umgeben wird der Planbereich der 1. Änderung :

im Nordosten

  • angrenzend Autobahn BAB 4 in Höhe der Raststätte Hörselgau

im Nordwesten

  • angrenzend Hörselgauer Straße und Ortsverbindungsstraße zwischen Waltershausen und Hörselgau (ehern. Kreisstraße 13)

im Osten

  • angrenzend landwirtschaftliche Fläche
  • im Abstand Ortslage Wahlwinkel

im Süden

  • angrenzend die Gothaer Straße und die Ortsverbindungsstraße zwischen Waltershausen und Wahlwinkel
  • z.T. Gewerbegebiet „Gothaer Straße"
  • z.T. landwirtschaftliche Fläche

im Westen

  • angrenzend landwirtschaftliche Fläche
  • im Abstand Ortslage Waltershausen mit Umspannwerk, Wohnbebauung Oststraße und Alter Gothaer Weg

Die betroffenen Flurstücke liegen in:

Gemarkung Hörselgau,

Flur 1, 5 und 6

Gemarkung Wahlwinkel,

Flur 4

Gemarkung Waltershausen,

Flur 9

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Industriegroßfläche „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau", mit Stand August 2024, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung einschließlich ergänzender Aussagen zur Umweltverträglichkeit ist in der Zeit

vom 28. Oktober bis einschließlich 29. November 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Hörsel unter: www.hoersel.de einzusehen.

Gleichzeitig liegen die benannten Unterlagen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungs plans in der Bauverwaltung der Gemeinde Hörsel/OT Hörselgau, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel

während der Öffnungszeiten

Dienstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter

03622/9210- O Sekretariat

03622/9210-12 oder 13 Bauverwaltung

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann

1.

Stellungnahmen bis einschließlich 29. November 2024 abgegeben werden

2.

sind die Stellungnahmen per E-Mail an sre@leg-thueringen.de oder schriftlich an

LEG Thüringen mbH Abt. SRE

Mainzerhofstr. 12

99084 Erfurt

 — 

 — 

oder

Gemeinde Hörsel / OT Hörselgau

Bauverwaltung

Waltershäuser Str. 16a

99880 Hörsel

 — 

bis einschließlich 29. November 2024 zu senden.

3.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitzuteilen ist, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf der Alben eindeutig zu vermerken.