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Hörselbote
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Beschluss

des Planungsverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau" der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel

In der Sitzung am 12.09.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde folgendes beraten und beschlossen:

TOP 6: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen- Ost/ Hörsel" der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel imvereinfachten Verfahren gern.§ 13 BauGB, sowie Billigungs- und Offenlegungsbeschluss des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/ Hörsel" gern. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss- Nr. PV/03/2024

Beschluss:

1.

Aufstellungsbeschluss :

Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel fasst folgen den Beschluss:

1.

die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershau sen-Ost/ Hörsel" im vereinfachten Änderungsverfahren gern. 13 BauGB

2.

von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB abzusehen

3.

der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme durch Veröffentlichung im Internet gern. § 3 Abs.2 BauGB zu geben

4.

den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung gern. § 4 Abs.2 BauGB zu geben

5.

den Beschluss ortsüblich mit dem Hinweis bekanntzumachen, dass

-

von der Umweltprüfung gern. § 2 Abs.4 BauGB

-

von dem Umweltbericht gern. § 2a BauGB

-

von der Angabe § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

-

von der zusammenfassenden Erklärung gern. § 10a Abs.1 BauGB abgesehen wird

II.

Billigungs- und Offenlagebeschluss:

Der Planungszweckverband der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel beschließt:

1.

die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Wal tershausen-Ost/ Hörselgau" im vereinfachten Verfahren gern. § 13 BauGB, Stand Au gust 2024, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Be gründung

2.

die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans mit seinen Bestand teilen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

3.

die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufga benbereiche durch die Planung berührt werden, gern.§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

4.

Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekanntzumachen

5.

die Bereitstellung der Unterlagen und die Mitteilung darüber gern.§ 4 Abs. 2 BauGB elektronisch vorzunehmen.