Übersichtskarte (unmaßstäblich)
Die vom Planungsverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ in der Sitzung am 10.04.2025 mit Beschluss-Nr.: PV/04/2025 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörsel“ der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel wurde durch Bescheid des Landratsamtes Gotha vom 22.10.2025 – AZ: P2025003 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung ab diesem Tag in der
Stadtverwaltung Waltershausen,
Borngasse 4, Bauamt, Zimmer 2.03
und in der
Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau,
Waltershäuser Str. 16a, Zimmer 10
während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin ist der Bebauungsplan einsehbar auf der Internetseite der
Stadtverwaltung Waltershausen,
Link: https://www.waltershausen.de/vergabeausschreibungen/auslegung/
und der
Gemeinde Hörsel,
Link: https://www.hoersel.de/de/aktuelles.html
Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formfehler ist unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber den Gemeinden geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber den Gemeinden geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendma-
chung etwaiger Entschädigungsansprüche in eine bisher zulässige Nutzung durch die o.g. 1. Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Waltershausen, 08.10.2025
gez. Planungsverband
„Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“
v.d.d. Verbandsvorsitzenden Herrn Leon Graupner