Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat am 28.09.2022 mit Beschluss Nr. 32/ 2022 die Ergänzungssatzung „Ebenheim“ (Bleimühlenweg) der Gemeinde Hörsel beschlossen. Mit Schreiben vom 19.09.2023, eingegangen am 21.09.2023, wurde die o.g. Satzung ohne festzustellende Gründe, welche zur Beanstandung führen, geprüft. Die Satzung darf gemäß §21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung öffentlich bekannt gemacht werden und mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Hörsel in Kraft.
Die Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung kann ab sofort in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hörsel während der üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangen.
gez.
Seitz, Bürgermeister