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Hörselbote
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Hörsel

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Hauptamt eingesehen werden können.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Hörsel hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 24.09.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss-Nr. 49/2024 vom 24.09.2024

Der Hauptausschuss der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 24.09.2024, die Fa. ORG-DELTA GmbH, 73262 Reichenbach/Fils für die Umsetzung der raumakustischen Maßnahmen in der Kita Dreikäsehoch OT Mechterstädt in Höhe von 13.641,35 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend zu beauftragen.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 05.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 50/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2024 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die vorliegende "Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortslage Metebach sowie Ortslage Neufrankenroda - 1. Änderung zum Teilbereich Ortslage Neufrankenroda" in der Fassung vom 14.06.2016 als Satzung. Die Begründung sowie der Grünordnungsplan werden gebilligt. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach §§ 34 Abs. 6, 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Satzung ist mit der Begründung nach § 10 Abs. 3 BauGB vom Tag der Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.

Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

Beschluss-Nr. 51/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2024 die Fa. Hobohm & Grünewald GmbH/99867 Gotha für die Pflasterarbeiten in der Mühlgasse OT Laucha in Höhe von 29.247,39 €/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 26.318,21 € auf der Haushaltsstelle 1.63000.51000. Die Finanzierung erfolgt über Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 1.90000.000300. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 26.318,21 € ist unabweisbar, weil die Verkehrssicherheit der Straße wiederherzustellen ist.

Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

Beschluss-Nr. 52/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2024 die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG/99104 Erfurt für die Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung einschließlich Leitungskabel in der Ortslage Metebach mit einer Auftragssumme i.H.v. 79.967,24 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 77.499,02 € auf der Haushaltsstelle 2.67000.94001. Die Finanzierung erfolgt über Minderausgaben i.H.v. 33.000,00 € auf der Haushaltsstelle 2.88114.94001 - Energetische Sanierung Hauptstraße 7 Weingarten - und durch Minderausgaben i.H.v. 44.499,02 € auf der Haushaltsstelle 2.63000.98314 - WAZV örtl. Maßnahme Erneuerung RÜB Fröttstädt. Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil die in 2024 bereitgestellten Fördermittel bis zum 31.12.2024 für eine Maßnahme gemäß Positiv-Katalog aufzubringen sind.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 53/2024 vom 05.11.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2024 eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 37.666,06 € auf der Haushaltsstelle 2.63000.94074. Die Finanzierung erfolgt über Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 2.63000.94075. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 37.666,06 € ist unabweisbar, weil die Leistungen bereits im Rahmen der Bauausführung erbracht wurden und die Gemeinde als Auftraggeberin zur Zahlung verpflichtet ist.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 54/2024 vom 05.11.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2024 eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 40.118,74 € auf der Haushaltsstelle 2.63000.94060. Die Finanzierung erfolgt über Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 2.63000.94075. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 40.118,74 € ist unabweisbar, weil die Leistungen bereits im Rahmen der Bauausführung erbracht wurden und die Gemeinde als Auftraggeberin zur Zahlung verpflichtet ist.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 55/2024 vom 05.11.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2024 die Fa. Sven Wolle Kabelbau GmbH/99887 Georgenthal für Nachtragsleistungen für die Schmutzwasseranbindung am Sportplatz OT Hörselgau i.H.v. 11.817,77 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Nachtrag entsprechend zu beauftragen.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.