Für alle Konten, die Dienststellen des Freistaats Thüringen in Bescheiden oder auf Briefbögen ausweisen, wirdes ab Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger geben. Anstelle der Benennung bspw. derjeweiligen Behörde wird der Zahlungsempfänger in allen Fällen „Freistaat Thüringen“ sein.
Grund dafür ist eine Entscheidung der Kreditwirtschaft, die ab 5. Oktober 2025 die Prüfung des Kontoinhabers(Zahlungsempfängers) und der IBAN bei der die Zahlung empfangenden Bank einführt.
Abweichende Angaben können künftig zu folgendem Ergebnis führen:
| - | Stimmen Empfängername und IBAN überein, geht die Zahlung ohne Probleme durch „match“. |
| - | Stimmen Empfängername und IBAN nahezu überein bspw. sind zwei Buchstaben in einem Wortvertauscht, sprechen die Banken von einem „close match“. Neben dem Prüfergebnis wird in diesem Fallauch der Empfängername, der bei der Bank hinterlegt ist, zurückgeliefert. |
| - | Weicht der Empfängername von dem bei der Bank hinterlegten Empfängernamen ab, dann wird dieZahlung abgewiesen. („no match“) |
Diese Prüfung geht einher mit einer Ausweitung der sogenannten Echtzeitzahlungen. Mit dieser Zahlungsartwerden Transaktionen innerhalb von wenigen Sekunden realisiert. Die Prüfung wird als Betrugspräventioneingesetzt und wird für Echtzeitzahlungen aber auch für normale SEPA-Überweisungen angewandt.