| 1. | In der genannten Gemarkung hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
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| Offenlegungszeitraum: | 21. November bis 20. Dezember 2025 |
| Offenlegungsort: | Finanzamt Gotha, Reuterstr. 2a, 991367 Gotha |
| Zimmernummer: | 319 |
Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist während der Offenlegungsfrist zu folgenden Zeiten telefonisch für Terminvereinbarungen erreichbar:
Montag- Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
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| 3. | Wer die Sprechtage des ALS nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen, Grundstücksverzeichnisse, Zustellungsbescheide, usw. sind mitzubringen. |
| 4. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. |
| 5. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des |
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| 20. Januar 2025 |
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| beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist. |
Schnellhardt
Vorsteher des Finanzamtes Gotha — - Siegel -