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Hörselbote
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen

Finanzamt Gotha

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Teilnachschätzung in der Gemarkung Ebenheim

1.

In der genannten Gemarkung hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.

2.

Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

 — 

Offenlegungszeitraum:

21. November bis 20. Dezember 2025

Offenlegungsort:

Finanzamt Gotha,

Reuterstr. 2a, 991367 Gotha

Zimmernummer:

319

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist während der Offenlegungsfrist zu folgenden Zeiten telefonisch für Terminvereinbarungen erreichbar:

Montag- Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

 — 

3.

Wer die Sprechtage des ALS nicht wahrnimmt, kann zwar die Schätzungsergebnisse einsehen, muss aber damit rechnen, den ALS nicht anzutreffen. Eigentumsunterlagen, Grundstücksverzeichnisse, Zustellungsbescheide, usw. sind mitzubringen.

4.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

5.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

20. Januar 2025

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Schnellhardt

Vorsteher des Finanzamtes Gotha — - Siegel -