Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Hauptamt eingesehen werden können.
Beschluss-Nr. 38/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2025 die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Hörsel
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 39/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2025, den 3. Nachtrag der Reinhardt Feickert GmbH, 99310 Witzleben/Ilm in Höhe von 16.771,11 Euro/brutto für die Gemeinschaftsmaßnahme Burlaer Straße OT Mechterstädt zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Nachtrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 40/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2025, den Auftrag für die Straßenbauarbeiten Mechterstädter Straße im Ortsteil Laucha in Höhe von 33.320,60 Euro/brutto an das Unternehmen TSI GmbH & Co. KG zu vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 41/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2025, den Auftrag für die Straßenbauarbeiten Teutleber Straße im Ortsteil Fröttstädt in Höhe von 33.320,60 Euro/brutto an das Unternehmen TSI GmbH & Co. KG zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 16.679,40 € auf der Haushaltsstelle 2.63000.94077. Die Finanzierung erfolgt über 2.63000.98325 Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil erhebliche Folgekosten bei fehlender Instandhaltung zu befürchten sind.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 42/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2025, den Auftrag der Denkmalplan Gesellschaft für Bauwerksanierung mbH, 99998 Körner für die Sanierung der Friedhofsmauer OT Aspach in Höhe von 41.589,14 Euro/brutto zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 5.953,63 Euro auf der Haushaltsstelle 2.75000.94000. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 2.63000.94018 - Deckenerneuerung Ländlicher Wegebau. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 5.953,63 Euro ist unabweisbar, weil die Verkehrssicherheit auf dem gemeindeeigenen Grundstück für die Besucher des Friedhofes stets gewährleistet werden muss.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 43/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2025, den Auftrag für Baumfällarbeiten im Ortsteil Teutleben an Baumservice Floßmann GmbH/ 99880 Hörsel in Höhe von 17.266,90 Euro/brutto zu erteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 8.234,90 Euro auf der Haushaltsstelle 1.36000.51000. Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über die Haushaltsstelle 1.90000.06107. Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Gefahr für Leib und Leben der Anwohner besteht.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 44/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2025, den Auftrag zur Lieferung und Montage einer neuen Heizkesselanlage sowie Bunkerbefüllung für das Bürgerhaus im OT Mechterstädt an die Roth GmbH/Rothenburg an der Fulda mit einer Auftragssumme i.H.v. 49.611,10 €/brutto zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 45.989,93 € auf der Haushaltsstelle 2.76030.94006. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 2.77000.94003. Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 45.989,93 € ist unabweisbar, weil die Beheizbarkeit des Gebäudes sicherzustellen ist, um Frost- bzw. Folgeschäden zu vermeiden.
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.