Ausgabe 12/2023
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Rund um Sankt Kilian
Nächster Artikel: Bunte Lichter erhellen Hörselgau
Sicherheitshinweise beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:
- Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Bäume, Stromleitungen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände sollten nicht in der Nähe sein.
- Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden.
- Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
- Raketen, die nicht explodiert sind, sollten frühestens nach 2 Stunden aufgehoben werden, da es sich um „Spätzünder“ handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden.
- Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
- Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.
- Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Billige Böller und Feuerwerksraketen von zweifelhaften Internetfirmen können zu einem teuren und hochgefährlichen Silvesterspaß werden. Selbst gebaute oder nicht zugelassene Sprengkörper sind häufig Ursache schwerer Verletzungen.
- Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang mit den Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung des Herstellers durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I, zum Beispiel Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des Feuerwerks stattgefunden hat.
Eine unfallfreie Silvesternacht wünschen
Christian Simon, Ortsbrandmeister
Daniel Oppermann, stellv. Ortsbrandmeister