Der Thüringer Landtag hat am 30. Oktober 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) beschlossen.
Mit Wirkung zum 01.01.2027 treten die folgenden Änderungen in Kraft:
| Die Steuermesszahl | |
| - | für Wohngrundstücke wird von 0,31 ‰ (Promille) auf 0,23 ‰ gesenkt. |
| - | für Nichtwohngrundstücke (z. B. Gewerbeimmobilien) steigt von 0,34 ‰ auf 0,59 ‰. |
Ziel ist es, Ungleichgewichte zu korrigieren, die durch das bisher geltende Bundesmodell entstanden sind sowie vor allem Wohneigentümer und Mieter spürbar zu entlasten.
Im Laufe des Jahres 2026 werden die Messbeträge, welche die Grundlage zur Berechnung der festzusetzenden Grundsteuer bilden, durch die Finanzämter neu berechnet und den Steuerpflichtigen durch geänderte Messbetragsbescheide bekanntgegeben. Die Gemeinde erhält die geänderten Messbetragsdaten in elektronischer Form.
Wichtig:
Die Finanzämter setzen die neuen Messbeträge automatisch fest. Eigentümer müssen nicht aktiv tätig werden. Das Stellen eines Antrags ist nicht erforderlich.
Bei Rückfragen oder für zusätzliche Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung
-Steueramt-