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Hörselbote
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Hörsel

Mit Beschluss Nr. 38/2025 vom 21.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel in seiner Sitzung am 21.10.2025 die Hauptsatzung der Gemeinde Hörsel beschlossen.

Die Satzung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 18.11.2025 den Eingang der Satzung bestätigt. Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt gemacht werden.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Hörsel sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Hörsel, den 28.11.2025

gez. Seitz

Bürgermeister