Mit Beschluss Nr. 03/2024 vom 30.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hörsel beschlossen.
Die Satzung wurde gemäß § 21 Abs. 3 S. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 05.02.2024 den Eingang der Satzung bestätigt. Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hörsel sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hörsel, den 09.02.2024
gez. Seitz
Bürgermeister