Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Hauptamt eingesehen werden können.
Beschluss-Nr. 01/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beruft in seiner Sitzung am 30.01.2024 Frau Marita Bechstein zur Wahlleiterin der Gemeinde Hörsel für die Kommunalwahlen im Jahr 2024.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 02/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beruft in seiner Sitzung am 30.01.2024 Frau Saskia Wänke zur stellvertretenden Wahlleiterin der Gemeinde Hörsel für die Kommunalwahlen im Jahr 2024.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 03/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024 die als Anlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hörsel.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 04/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024, den Beratervertrag zwischen der Gemeinde Hörsel und der Terpitz Bast Ronneberger GmbH (Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) zur Unterstützung bei der Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 05/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024, den Auftrag zur Einführung der eRechnung (Step 2) an die KIV Thüringen GmbH/ Gotha i.H.v. 34.561,98 € (brutto) zu vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 06/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024 eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 29.282,20 € auf der Haushaltsstelle 2.63000.94040 -Sanierung Brücke Mechterstädt. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 2.77000.94003 - Sanierung Gemeindebauhof Hörselgau. Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil die abgerechneten Leistungen bereits erbracht wurden.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 07/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024, den Auftrag für weitere Architekten- und Ingenieurleistungen für die Energetische Sanierung des Gemeindebauhofes im OT Hörselgau an die AIG Gotha GmbH in 99867 Gotha mit einer Auftragssumme i.H.v. 38.785,78 € (brutto) zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 08/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024, den Auftrag für die Zusatzleistungen der Elektroinstallation im Gemeindebauhof im OT Hörselgau mit einer Auftragssumme i.H.v. 1.130,74 € (brutto) an die Fa. Giegling & von Saal GbR in 99867 Gotha zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 09/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024, den Auftrag für die Zusatzleistungen innerhalb der Komplexmaßnahme OT Hörselgau Lauchaer Straße in Höhe von 16.645,78 € (brutto) für die Nebenanlagen an das Unternehmen STRABAG AG Gruppe Arnstadt zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 10/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024, den Planungsauftrag für die Sanierung "Am Hessenweg" im OT Laucha an das Ingenieurbüro Oppermann GmbH Gotha aus 99867 Gotha mit einer vorläufigen Honorarsumme i.H.v. 50.694,00 € zu vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag entsprechend auszulösen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 11/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024, den Auftrag für Planungsleistungen für die Straßensanierung und Grabenverrohrung der Burlaer Straße im OT Mechterstädt an das Ingenieurbüro WSLplan GmbH, 99084 Erfurt mit einer Auftragssumme i.H.v. 53.677,07 € (brutto) zu vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag entsprechend zu erteilen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 12/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024, der Aufstellung eines Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Annenwiese II" der Gemeinde Hörsel gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) zur rechtsverbindlichen Festsetzung der städtebaulichen Ordnung zuzustimmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Industrie- und Gewerbegebiet Annenwiese II" im Ortsteil Hörselgau gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Angebotsbebauungsplan ist entsprechend § 9 BauNVO aufzustellen. Durch das Vorhaben ist eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) notwendig.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Verfahrens notwendige städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB zu verhandeln und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr. 13/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024, der Aufstellung eines Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Marktal IV (Ergänzungsfläche RIG-3)" der Gemeinde Hörsel gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) zur rechtsverbindlichen Festsetzung der städtebaulichen Ordnung zuzustimmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Industrie- und Gewerbegebiet Marktal IV (Ergänzungsfläche RIG-3)" im Ortsteil Hörselgau gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Der Angebotsbebauungsplan ist entsprechend § 9 BauNVO aufzustellen.
Durch das Vorhaben ist eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) notwendig. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Verfahrens notwendige städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB zu verhandeln und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.