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Hörselbote
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Hörsel für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Hörsel folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

8.489.230,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

1.958.200,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

- entfällt -

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Hörsel, den 24.01.2025

Gemeinde Hörsel

gez. Seitz  — (Siegel)

Bürgermeister

Nachrichtliche Abgaben:

Die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern erfolgt durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Hörsel vom 06.01.2025

1.

Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

300 v.H.

b.

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.