Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Hörsel folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 8.489.230,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 1.958.200,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- entfällt -
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Hörsel, den 24.01.2025
Gemeinde Hörsel
gez. Seitz — (Siegel)
Bürgermeister
Nachrichtliche Abgaben:
Die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern erfolgt durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Hörsel vom 06.01.2025
| 1. | Grundsteuer | ||
| a. | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b. | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |