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Hörselbote
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Wilde Entsorgungsstellen im Gemeindegebiet

Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hörsel,

wir müssen wiederholt darauf aufmerksam machen, dass illegale Ablagerungen jeglicher Art auf Gemeindegrundstücken verboten sind und nicht weiter geduldet werden. Zuwiderhandlungen werden zukünftig kostenpflichtig geahndet und zur Anzeige gebracht.

Herausstechend sind die Entsorgungen von Grün- und Strauchschnitt, über Bauschutt bis hin zu Fäkalien aus den Stallungen im Luried des Ortsteils Mechterstädt.

Dieser Bereich wird seitens der Gemeinde letztmalig unter hohem finanziellem Aufwand gereinigt und mit einem Zaun versehen.

Die Gemeinde würde die entstehenden Entsorgungs- und Reinigungskosten der Grundstücke von ca. 50.000,00 € lieber für Kindergärten oder gemeinnützige Projekte verwenden, anstatt für die Entsorgung von Hinterlassenschaften einiger Mitbürger.

Wir weisen zwingend darauf hin, dass alle Anwohner für eine ordnungsgemäße Entsorgung ihres Grün- und Baumschnittes etc. zu sorgen haben. Diese hat auf dem eigenen Grundstück oder in den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu erfolgen. Das Verbrennen und wilde Ablagerungen im Gemeindegebiet sind verboten und werden bei Ermittlung des Verursachers streng bestraft.

Es ist davon auszugehen und wir bitten zu bedenken, dass es niemand akzeptieren würde, wenn die Gemeinde anfallendes Gras und Laub der Ortsteile in seinem Garten oder auf seinem Grundstück deponieren.

Wir hoffen auf mehr Verständnis und Einsicht für die Zukunft.

Ihre Gemeindeverwaltung