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Hörselbote
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte der Schulanfänger 025/2026,

sind Sie sorgeberechtigt für ein Kind, welches im Zeitraum vom 01.08.2018 bis 1.07.2019 geboren wurde? - Dann haben Sie die Pflicht es zum Eintritt in die Schule anzumelden.

Zum Einzugsgebiet der „Hörselschule Hörselgau“ zählen die Ortsteile Hörselgau, Fröttstädt, Aspach, Metebach, Teutleben und Trügleben. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz hier haben, müssen Sie Ihre Kinder zunächst an der für Sie zuständigen Grundschule anmelden.

Besucht Ihr Kind die Kindertagesstätten „Zwergenland“ in Hörselgau oder „Kleine Strolche“ in Teutleben, erhalten Sie von uns über die Kindergärten alle notwendigen Anmeldeformulare, die Sie bitte ausgefüllt und mit allen Nachweisen zu Ihrem Anmeldetermin mitbringen.

Sollte Ihr Kind nicht einen der oben erwähnten Kindergärten besuchen und Sie in den o. g. Ortsteilen wohnen, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zu uns auf. Die Anmeldetermine für unsere Schule sind:

Freitag, 03.05.2024 und Montag, 06.05.2024

jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr und

Samstag, 04.05.2024 - nach vorheriger tel. Terminvergabe

Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung durch alle Sorgeberechtigten erfolgen muss oder eine Vollmacht des nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorliegt. Nachweise zur Masernschutzimpfung, evtl. vorhandene Sorgerechtserklärungen und die Geburtsurkunde Ihres Kindes bringen Sie bitte mit.

Gern stehen wir für all Ihre Fragen zur Verfügung.

Ansprechpartner:

K. Seiring-Walter, Schulleiterin

Telefon:

03622/906408

Fax:

03622/906410

E-Mail:

sek-gs-hoerselgau@schule-gth.de

Herzliche Grüße aus der „Hörselschule“