| 1. | In der Gemarkung Trügleben, in den Fluren 2,3,4 und 6 hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß §11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden. |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
| Offenlegungszeitraum: | 27. März 2026 bis 26. April 2026 |
| Offenlegungsort: | Internetseite des Thüringer Finanzministeriums |
| Link: | https://finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuedbodenschaetzung |
| Um die Internetseite aufzurufen, können Sie auch den oben angegeben QR-Code nutzen. | |
| Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS / amtlicher Bodenschätzer) des Finanzamtes ist im Offenlegungszeitraum montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar und steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 0361 57 36 37 418 zur Verfügung. | |
| 3. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. |
| 4. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des |
| 26.05.2026 |
| beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Ein aruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist. |
gez. Schnellhardt
Finanzabteilung Finanzamt Gotha