Ab dem 01.04.2026 erfolgt die Vertragserstellung für die Anmietung der Dorfgemeinschaftshäuser über die Verwaltung der Gemeinde Hörsel. Damit wird die organisatorische Abwicklung der Mietverträge zentral über die Gemeindeverwaltung bearbeitet.
Die Bürgermeister der jeweiligen Ortsteile bleiben weiterhin Ansprechpartner vor Ort und sind wie bisher für die Schlüsselverwaltung der Gebäude zuständig.
Bürgerinnen und Bürger haben außerdem die Möglichkeit, sich selbstständig über die Internetseite der Gemeinde Hörsel über die Dorfgemeinschaftshäuser, deren Ausstattung sowie die Verfügbarkeit der gewünschten Räume zu informieren.
Über die Internetseite können ebenfalls Reservierungsanfragen für die jeweiligen Räumlichkeiten gestellt werden.
Für Interessenten bedeutet dies, dass Anfragen und Abstimmungen weiterhin über die Bürgermeister erfolgen können, während die Erstellung und Abwicklung der Mietverträge durch die Gemeindeverwaltung Hörsel vorgenommen wird.
Die Gemeinde Hörsel bittet um Beachtung dieser Änderung und bedankt sich für Ihr Verständnis.