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Hörselbote
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Haushaltssatzung WAZV Mittleres Nessetal

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

für den Bereich Abwasser des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal für das Wirtschaftsjahr 2023

I. Haushaltssatzung

Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBL S. 194, 201) in Verbindung mit § 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415), § 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) in Verbindung mit § 10 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 23.05.2019 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal im Bereich Abwasser folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich:

1.

im Erfolgsplan

die Erträge

2.078.900 €

die Aufwendungen

1.944.000 €

Gewinn

134.900 €

2.

im Vermögensplan (Finanzplan)

Einnahmen

4.762.900

Ausgaben

4.762.900 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Bereich Abwasser wird festgesetzt in Höhe von:

 — 1.400.000 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Bereich Abwasser festgesetzt auf:

 — 2.175.000 €

§ 4

Zum Ausgleich der nicht gebührenfähigen Aufwendungen der Straßenoberflächenentwässerung wird eine Umlage an die Gemeinden in folgender Höhe festgesetzt:

 — 196.235 €

Die Anteile der Gemeinden an der Umlage sind aus der Anlage 1 zur Haushaltssatzung ersichtlich.

§ 5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Abwasser zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzt in folgender Höhe:

305.000 €

§ 6

Der Stellenplan ist dem Wirtschaftsplan beigefügt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Anlage 1 zur Haushaltssatzung 2023 des Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal

Anteile der Gemeinden an der Umlage 2023

-

nicht gebührenfähige Aufwendungen der Straßenoberflächenentwässerung

Ansatz im Wirtschaftsplan 2023

Umlage gesamt

196.235,00 €

Anteil je Einwohner p.a.:

rechnerisch

27,791389322 €

Einwohnerzahlen per 30.06.2022

7.061

Mitgliedsgemeinde

Anzahl Einwohner

Anteil Gemeinden

30.06.2022

Hörselberg-Hainich

OT Behringen

1.539

42.770,95 €

OT Hütscheroda

74

2.056,56 €

OT Craula

354

9.838,15 €

OT Tüngeda

503

13.979,07 €

OT Reichenbach

385

10.699,68 €

OT Wolfsbehringen

447

12.422,75 €

Hörsel

OT Ebenheim

205

5.697,23 €

OT Metebach

101

2.806,93 €

OT Neufrankenroda

72

2.000,98 €

OT Weingarten

154

4.279,87 €

14.785,01 €

Nessetal

OT Brüheim

470

13.061,95 €

OT Friedrichswerth

465

12.923,00 €

OT Haina

482

13.395,45 €

OT Wangenheim

619

17.202,87 €

56.583,27 €

Sonneborn

Sonneborn

1.003

27.874,76 €

Eberstädt

188

5.224,78 €

33.099,54 €

nachrichtlich:

im Mittel

27,79 €

pro Einwohner

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird hiermit bekanntgegeben.

III. Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat am 15.12.2022 mit Beschluss Nr. 919/22-VV den Haushalt 2023 im Bereich Abwasser beschlossen.

2.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat am 15.12.2022 mit Beschluss Nr. 918/22-VV den Finanzplan 2023 zum Haushalt 2023 im Bereich Abwasser beschlossen.

3.

Die Haushaltssatzung 2023 beinhaltet die im Tenor benannten genehmigungspflichtigen Bestandteile. Darüber hinaus sind keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten.

4.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat den Rechtsmittelverzicht erklärt.

Mit Schreiben vom 24.02.2023 hat das Landratsamt des Landkreises Gotha § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:

Der im § 2 der Haushaltssatzung im Bereich Abwasser für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.400.000 € wird genehmigt.

Der im § 3 der Haushaltssatzung im Bereich Abwasser für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 2.175.000 € wird genehmigt.

IV. Auslegungshinweis:

Die Haushaltssatzung 2023 für den Bereich Abwasser mit samt Anlagen, Beschlüssen und dem Genehmigungsbescheid liegt gemäß § 57 Abs. 3 der ThürKO im Zeitraum

vom 08.05.2023 bis 23.05.2023

während den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal, Am Arzbach 2 in 99869 Sonneborn,

Montag

09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Dienstag

09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch

09:00-12:00 Uhr

Donnerstag

09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Freitag

09:00-12:00 Uhr

nach vorheriger telefonischer Terminvereinbachung (Telefon: 036254 86560) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Sonneborn, 04.04.2023

gez. Eva-Marie Schuchardt

Verbandsvorsitzende