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Hörselbote
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung für den Bereich Trinkwasser des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal für das Wirtschaftsjahr 2024

Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBL S. 194, 201) in Verbindung mit § 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), § 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, S. 642) in Verbindung mit § 10 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 23.05.2019 (GVBl. 2019, S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nesssetal im Bereich Trinkwasser folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024:

§ 1

Der Wirtschaftsplan Trinkwasser für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich:

1.

im Erfolgsplan

die Erträge

1.068.030 €

die Aufwendungen

1.129.371 €

Ergebnis

- 61.341 €

2.

im Vermögensplan

Einnahmen

994.741 €

Ausgaben

994.741 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Bereich Trinkwasser wird in folgender Höhe festgesetzt auf

 — 580.000 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Bereich Trinkwasser in folgender Höhe festgesetzt:

 — 0,00 €.

§ 4

Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Trinkwasser zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird in folgender Höhe festgesetzt auf

 — 143.000 €.

§ 5

Der Stellenplan ist dem Wirtschaftsplan beigefügt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Eva-Marie Schuchardt

Verbandsvorsitzende  —  Sonneborn, 22.03.2024

I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wird hiermit bekanntgegeben.

II. Beschluss und Genehmigungsvermerk:

1.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat am 13.12.2023 mit Beschluss Nr. 950/23-VV den Haushalt 2024 im Bereich Trinkwasser beschlossen.

2.

Die Haushaltssatzung 2024 beinhaltet den im Tenor benannten genehmigungspflichtigen Bestandteil. Darüber hinaus sind keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten.

3.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat den Rechtsmittelverzicht erklärt.

Mit Schreiben vom 14.03.2024 hat das Landratsamt des Landkreises Gotha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:

Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 580.000 € wird genehmigt.

Auslegungshinweis:

Die Haushaltssatzung 2024 für den Bereich Trinkwasser mit samt Anlagen, Beschlüssen und dem Genehmigungsbescheid liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der ThürKO im Zeitraum

vom 08.04.2024 bis 19.04.2024

in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Am Arzbach 2 in 99869 Sonneborn, während der Geschäftszeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon: 036254 86560) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

gez. Eva-Marie Schuchardt

Verbandsvorsitzende  —  Sonneborn, 22.03.2024