Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
Frankental 1
98617 Meiningen
Flurbereinigungsverfahren Wenigenlupnitz
Az.: 3 - 2 - 0309
Im Flurbereinigungsverfahren Wenigenlupnitz liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung
am Dienstag, 04.06.2024, von 14.00 bis 18.00 Uhr
im Kultur- und Tagungszentrum „Tannhäuser“
in 99820 Hörselberg-Hainich
OT Wenigenlupnitz, Röderweg 3
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Während dieser Zeit werden Bedienstete der Thüringer Landgesellschaft mbH zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein.
Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung findet
am Dienstag, 04.06.2024, um 18.00 Uhr
im Kultur- und Tagungszentrum „Tannhäuser“
in 99820 Hörselberg-Hainich
OT Wenigenlupnitz, Röderweg 3
statt.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.
In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern.
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält, sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung zugestellt.
Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten für den Fall, dass sie sich auf einen gemeinsamen Bevollmächtigten verständigt haben, nur einen Auszug. Der gemeinsame Bevollmächtigte ist verpflichtet, die übrigen Eigentümer über den Erhalt des Auszuges zu informieren und den Auszug zugänglich zu machen. Vertreter und Pfleger erhalten ebenfalls einen Auszug, es entfällt jedoch die Informationspflicht.
Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am 04.06.2024 vorzubringen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich bei der Flurbereinigungsbehörde zu erheben. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt vor der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes (voraussichtlich 2026).
Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.
Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.
Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Unmittelbar an den Anhörungstermin anschließend werden im Rahmen einer Teilnehmerversammlung der eingesetzte Dienstleister, die ThLG, über den derzeitigen Verfahrensstand und über den Ablauf der anstehenden Planwunschgespräche informieren. Danach werden Verfahrenskarten ausliegen und die Vertreter der ThLG für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
gez. Andreas Harnischfeger
Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.