| I. | Beschluss-Nr. 08/25-VV Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss-Nr. 09/25-VV Entlastung Verbandsvorsitzende und deren Stellvertreter | |||
| Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.04.2025 folgendes beschlossen: | |||
| 1. | Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 wird gemäß § 25 Abs. 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung wie folgt festgestellt und bestätigt: | ||
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| a) | Bereich Trinkwasser mit einem Jahresgewinn von | — 10.620,17 € |
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| b) | Bereich Abwasser mit einem Jahresgewinn von | — 345.459,30 € |
| 2. | Der Jahresgewinn im Bereich Trinkwasser und der Jahresgewinn im Bereich Abwasser werden auf neue Rechnung vorgetragen. | ||
| 3. | Mit Bestätigung des Jahresabschlusses 2021 werden die Verbandsvorsitzende und deren Stellvertreter für das Jahr 2021 entlastet | ||
| II. | Auszug aus dem Bestätigungsvermerk der zum Wirtschaftsprüfer bestellten Optimum Treuhand GmbH für den Jahresabschluss 2021: | |
| „… Wir haben den Jahresabschluss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Sonneborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Sonneborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. | |
| Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse | |
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzliche Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
| Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat …“ | |
| Meiningen, 31. März 2025 | |
| Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | |
| gez. Thoralf Bohlig Wirtschaftsprüfer | gez. Andreas Frank Wirtschaftsprüfer |
| III. | Der Jahresabschluss 2021 kann in der Zeit vom 22.04.2025 bis zum 06.05.2025 in der Geschäftsstelle des WAZV Mittleres Nessetal, Am Arzbach 2, 99869 Sonneborn während der Geschäftszeiten und nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. |
| Sonneborn, 04. April 2025 |
| gez. Eva-Marie Schuchardt Verbandsvorsitzende |