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Hörselbote
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Hinweis an alle Katzenhalter von Freigängerkatzen

5. Änderung der Verordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes für das Gebiet des Landkreises Gotha (Katzenschutzverordnung) vom 22.10.2018

Im August 2025 wurde die Gemeinde Hörsel in die Katzenschutzverordnung des Landkreises Gotha aufgenommen. Seit September des Jahres gelten somit diese Regelungen für alle Ortsteile.

Daraus ergibt sich für Halter von Katzen, die unkontrolliert Freigang haben (Freigängerkatzen) die Pflicht ihre Tiere kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Weiterhin sind sie in einem Haustierregister (z.B. Tasso e.V. oder Findefix) zu registrieren.

Wir möchten eindringlich auf die Einhaltung/Umsetzung der Vorgaben aufmerksam machen.

Die Maßnahme dient dem Schutz der freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine zu hohe Population innerhalb eines bestimmten Gebietes zurückzuführen sind.

Zuständige Behörde für den Vollzug dieser Verordnung ist der Landkreis Gotha als untere

Tierschutzbehörde vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Die Katzenschutzverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.landkreis-gotha.de/fileadmin/user_upload/pdf_dokumente/veterinaer/Katzenschutzverordnung_2018.pdf oder auf der Internetseite der Gemeinde Hörsel.