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Hörselbote
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hörsel

Aufhebung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Nossbach“ im Ortsteil Mechterstädt

hier:

Veröffentlichung des Planentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat am 23.11.2021 die Aufstellung der Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Nossbach“ im Ortsteil Mechterstädt beschlossen und den Beschluss am 03.12.2021 im Hörselboten Nr. 11 amtlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit amtlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Aufhebungssatzung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Nossbach“ mit Begründung und Umweltbericht (§ 2a BauGB) (Stand Februar 2024) in der Zeit

vom 10. Juni 2024 bis zum 12. Juli 2024 (einschließlich)

im Internet unter (www.hoersel.de) veröffentlicht wird und von jedermann eingesehen werden kann. Zeitgleich werden die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Hörsel, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel, während der Dienststunden

Dienstag

von 09.00 bis 12.00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen liegen vor und werden ebenfalls veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

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Stellungnahme des Landratsamtes Gotha vom 07.10.2022 u.a. zu den Belangen des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes, des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft;

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Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 05.10.2022 zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft, des wasserrechtlichen Vollzuges, des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft, der Immissionsüberwachung und der abfallrechtlichen Überwachung sowie des Geologischen Landesdienstes und des Bergbaus;

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Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 27.09.2022 zu den Belangen der Landwirtschaft;

Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist per E-Mail an info@hoersel.de elektronisch übermittelt oder schriftlich bzw. zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Hörsel abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

gez. Florian Seitz

Bürgermeister der Gemeinde Hörsel

Geltungsbereich der Aufhebungssatzung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Nossbach“ (oh. Maßstab)