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Hörselbote
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hörsel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Mit Beschluss Nr. 06/2025 vom 04.03.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel in seiner Sitzung am 04.03.2025 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hörsel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) beschlossen.

Die Satzung wurde gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 03.04.2025 den Eingang der Satzung bestätigt. Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt gemacht werden.

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hörsel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Hörsel, den 23.04.2025

gez. Florian Seitz

Bürgermeister