Aufgrund des § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 28. Januar 2003, in der jeweils gültigen Fassung, und des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017, in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel in seiner Sitzung am 04.03.2025 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hörsel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung):
§ 1
Änderung der Satzung
Die Satzung der Gemeinde Hörsel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 28.04.2020, bekanntgemacht im Amtsblatt „Hörselbote“ am 29.05.2020 wird wie folgt geändert:
| 1. | Nach § 9 wird ein neuer § 10 eingefügt: |
| § 10 Geltungsbereich Ausgenommen von dieser Satzung ist das Gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans Industriegebiet „Waltershausen- Ost/ Hörselgau“, vom 17.11.2023 in seiner jeweils geltenden Fassung. |
| 2. | Aus § 10 wird § 11. |
| 3. | Aus § 11 wird § 12. |
| 4. | Aus § 12 wird § 13. |
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hörsel, den 08.04.2025
gez. Florian Seitz — (Siegel)
Bürgermeister