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Hörselbote
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Gemeinde Hörsel

- Umlegungsausschuss -

Geschäftsstelle:

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement

und Geoinformation

Referat Bodenordnung

Zweigstelle Gotha

Schloßberg 1

99867 Gotha

Bekanntmachung

gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)

in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

In der Gemarkung Hörselgau,

Umlegungsgebiet „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörelgau”, ist die

1. Vorwegnahme der Entscheidung

vom 12.03.2025

am 15.05.2025 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der 1. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Gotha

Schloßberg 1

99867 Gotha

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Gotha, 16.05.2025

Die Vorsitzende des Umlegungsausschusses

gez. Heike Hoffmann  — -Siegel-