| Gemeinde Hörsel - Umlegungsausschuss - | Geschäftsstelle: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Referat Bodenordnung Zweigstelle Gotha Schloßberg 1 99867 Gotha |
gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)
in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
In der Gemarkung Hörselgau,
Umlegungsgebiet „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörelgau”, ist die
1. Vorwegnahme der Entscheidung
vom 12.03.2025
am 15.05.2025 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der 1. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation
Zweigstelle Gotha
Schloßberg 1
99867 Gotha
als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Gotha, 16.05.2025
Die Vorsitzende des Umlegungsausschusses
gez. Heike Hoffmann — -Siegel-