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Hörselbote
Ausgabe 5/2026
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Metebach 

Die Jagdgenossenschaft Metebach hat in der Versammlung vom 17.04.2026 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdpacht für die Jahre 2015 - 2024 an alle Jagdgenossen auszuzahlen.

Die Auszahlung des Reinertrags muss von jedem Mitglied schriftlich beantragt werden. Die Antragsformulare können bei den Vorstandsmitgliedern Swen Cramer und Torsten Kühn abgeholt und abgegeben werden. Alternativ ist die Antragstellung auch per E-Mail unter jagd.metebach@gmail.com möglich. 

Metebach, 26.04.2026

Swen Cramer

Jagdvorsteher