Titel Logo
Hörselbote
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen wurde beschlossen

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 die ab dem 01.07.2026 neu geltende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Hörsel (Hundesteuersatzung) beschlossen.

Teil dieses Beschlusses ist die Einführung einer 12-monatigen Steuerbefreiung für Hunde, welche aus einem Tierheim des Freistaats Thüringen übernommen wurden.

Ziel dieser Regelung ist es, die Adoption von Tierheimhunden zu fördern und gleichzeitig einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten.

Tierheime leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie herrenlose, ausgesetzte oder abgegebene Hunde aufnehmen und versorgen. Durch die Steuerbefreiung soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, diesen Hunden ein neues Zuhause zu geben.

Die (befristete) Befreiung von der Hundesteuer wird auf Antrag gewährt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass ein Nachweis erbracht wird, aus dem hervorgeht, dass das Tier aus einem anerkannten Tierheim des Freistaats Thüringen übernommen wurde (Übergabevertrag).

Bei Fragen zum Antragsverfahren und für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung

-Steueramt-