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Hörselbote
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Hörsel

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Hauptamt eingesehen werden können.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 31.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 19/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2023, dem vorliegenden Kooperationsvertrag zum privatwirtschaftlichen Ausbau der Glasfaser-Anbindung in den Ortsteilen Fröttstädt, Hörselgau, Laucha und Teutleben der Gemeinde Hörsel mit der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH/ 46325 Borken zuzustimmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

Beschluss-Nr. 20/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Beauftragung von Dr. Phil. Frank Colin/ Erfurt zur Wahrnehmung der Aufgaben als Vertreter gemäß § 207 BauGB zur Durchführung der Baulandumlegung des Industrie- und Gewerbegebietes Waltershausen Ost/ Hörselgau mit einer Auftragssumme i.H.v. 13.075,36 € (brutto) zzgl. Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Postentgelte. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag entsprechend auszulösen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 13.075,36 € zzgl. Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Postentgelte auf der Haushaltsstelle 1.79100.65501. Die Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 1.90000.83200. Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil zur Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Waltershausen Ost/ Hörselgau im Rahmen der Baulandumlegung die Verfügbarkeit der Grundstücke sichergestellt werden muss.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 21/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2023, den Auftrag für den Ersatzneubau der Riethmühlenbrücke im OT Laucha an Ingenieurbau Bergmann GmbH/ 99097 Erfurt i.H.v. 214.235,66 €/brutto zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend auszulösen.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 22/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2023, den Auftrag für den Nachtrag 04 für die Instandsetzung der Brücke über die Hörsel in Mechterstädt an die Ingenieurbau Bergmann GmbH/ 99097 Erfurt i.H.v. 68.532,71 € zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend zu erteilen.

Der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 68.532,71 € auf der Haushaltsstelle 2.63000.94040. Die Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 2.63000.94074 i.H.v. 39.394,77 € sowie auf der Haushaltsstelle 2.63000.98308 i.H.v. 29.137,94 €. Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil die ermittelten Mehrkosten für die Fertigstellung des Bauwerkes unabdingbar sind, zum Teil bereits ausgeführt werden mussten und im Vorfeld vertraglich durch die Stoffpreisgleitklausel geregelt worden.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 23/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2023, den Auftrag für die Lieferung eines Doppelstabmattenzaunes für den Kindergarten im OT Mechterstädt an die art decor GmbH/ 07586 Bad Köstritz i.H.v. 11.914.,28 €/brutto zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag entsprechend zu erteilen.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 24/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2023 eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 12.266,64 € auf der Haushaltsstelle 1.63000.51050. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 1.90000.06106. Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil zur Sicherung der Verkehrssicherungspflicht auf Ortsdurchfahrten und Gemeindestraßen der Räum- und Streudienst unerlässlich ist und der gemeindeeigene Bauhof die personellen sowie materiellen Ressourcen dafür nicht aufbringen kann.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 25/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2023, dem Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB und Festsetzungen des Bebauungsplans "Gewerbegebiet - Über der Großen Wiese" (Aktenzeichen: 20230047) der Allego GmbH/ 10243 Berlin für die Errichtung eines Ladeparks für Elektrofahrzeuge auf dem Flurstück 592/9, Flur 4, Gemarkung Laucha (Gewerbestraße 3) zuzustimmen.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 26/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Aufnahme der in der Anlage genannten Bewerber in die Vorschlagsliste der Gemeinde Hörsel für die Wahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 14.06.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 28/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 14.06.2023:

1.

Der Gemeinderat hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und in Abwägung gestellt. Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll gemäß § 3 (2) BauGB das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden.

2.

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gemeindejugendzentrum“, Stand 11.05.2023, gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung, Stand 05/2023, wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 (2) BauGB die Genehmigung des Bebauungsplanes beim Landkreis Gotha zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung durch den Landkreis Gotha ist gemäß der Bestimmungen des § 10 (3) BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Hörsel bekannt zu machen.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

Beschluss-Nr. 29/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel beschließt in seiner Sitzung am 14.06.2023:

1.

Der Gemeinderat hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und in Abwägung gestellt. Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll gemäß § 3 (2) BauGB das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden.

2.

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gothaer Tor“ im Ortsteil Trügleben, Stand 03/2023, gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung, Stand 03/2023, wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 (2) BauGB die Genehmigung des Bebauungsplanes beim Landkreis Gotha zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung durch den Landkreis Gotha ist gemäß der Bestimmungen des § 10 (3) BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Hörsel bekannt zu machen.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.